So sieht die Funktion zum automatischen Einfügen der rechtlichen
Informationen für gewerbliche Verkäufer aus

Hier muß man zunächst seinen Kontotyp auswählen


die Auswahl bietet da noch einmal Hinweise um zu einer Entscheidung zu kommen
weitere Ebay Erläuterungen dazu:


Nach Anmeldung als gewerblicher Verkäufer hat man dann unter "Einstellungen" ein zusätzliches Feld:


Hier geht man dann unter "Informationen zu gewerblichen Verkäufern in Artikelseiten einfügen" auf "Bearbeiten"


Es erscheint ein umfangreiches Formular in dem man als erstes die Checkbox aktivieren muß "In Artikelbeschreibungen rechtliche Informationen des Verkäufers anzeigen"

Dein Name und deine Adresse stehen schon drin - um die anderen Felder auszufüllen gibt die jeweilige Hilfe etliche Hinweise.
Übersicht
Anbieterkennzeichnung
Wiederrufs- oder Rückgabebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese Informationen werden dann am Ende jedes Angebotes eingefügt

Es wird ein wenig kritisch gesehen ob die Form der gesetzlichen Forderung nach hervorgehobener Darstellung der Informationen genügt - aber es ist sicher besser als die notwendigen Infos nur auf einer mich Seite oder überhaupt nicht zu haben.

Es ist noch besser die Informationen an die eigene Angebotsgestaltung anzupassen und in einer Angebotsvorlage abzuspeichern - die "Bleiwüste" dieser automatischen Texte ist nicht wirklich ansprechend.

Disclaimer: Selbstverständlich ist dies keine Rechtsberatung sondern ein Hinweis auf eBay Funktionen und der Rest eine Meinungsäußerung. Ob diese Funktion den rechtlichen Erfordernissen entspricht kann und will ich nicht beurteilen und haften tu ich dafür schon gar nicht - schließlich hab nicht ich sie nicht erfunden sondern eBay.

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